Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeiter

Japanische und amerikanische Unternehmen waren die Vorreiter in puncto Firmen-Fitness. Dass körperlich aktive Mitarbeiter mehr arbeiten, seltener fehlen bzw. krankheitsbedingt ausschneiden, hat inzwischen auch immer mehr deutsche Firmen überzeugt.
Ihre Führungskräfte haben erkannt, dass Betriebliche Gesundheitsförderung und ein aktives Gesundheitsmanagement dabei helfen, Mitarbeiter an den Betrieb zu binden und ihr Interesse an den Zielen des Unternehmens zu stärken. Durch das von uns entwickelte Konzept entsteht eine „Win-Win“-Situation, die mit vielen Vorteilenfür das Unternehmen einhergeht.
Die Vorteile
- Bis zu 40% der Belegschaft beteiligt sich regelmäßig und nachhaltig an den gesundheitsfördernden Maßnahmen
- Kostensenkung durch bis zu 20% reduzierte Fehlzeiten
- Steigerung von Leistung, Motivation und Produktivität
- Verbesserung der Qualität
- Reduzierung der Fehler- und Unfallquote
- Verringerung der Fluktuation durch stärkere Mitarbeiterbindung
- Stärkung des „Wir-Gefühls“ und der Identifikation mit der Firma
- Förderung der Teamarbeit
- Verbesserung des Betriebsklimas und der Kommunikation
- Abteilungsübergreifende Kommunikation während der Fitnessaktivitäten
- Steigerung von Attraktivität und Image des Unternehmens (auch in der Zusammenarbeit mit Ärzten)
- Verbesserung des Bilanzergebnisses
Fazit:
Neben der fachlichen Aus- undWeiterbildung der Mitarbeiter ist auch ihre körperliche Fitness und Gesundheit eine wesentliche Grundlage für die Unternehmensqualität und -produktivität. Investieren Sie deshalb in die Betriebliche GesundheitsFörderung und stärken Sie dadurch Ihren Erfolgsfaktor Nr.1: Ihre Mitarbeiter!
Steuervorteil für Unternehmen
Durch das Jahressteuergesetz 2009 können betriebliche Gesundheitsmaßnahmen steuer- undsozialversicherungsfrei bezuschusst werden!
500 EUR kann der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer pro Kalenderjahr für Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen.
Für die Steuerfreiheit ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber die Maßnahmen selbst in seinem Betrieb durchführt oder durchführen lässt, oder ob er einen Zuschuss für eine solche Maßnahme gibt. Als begünstigte Maßnahmen gelten:
- Maßnahmen zur Reduktion von Bewegungsmangel sowie Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens-und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme.
- Ernährungsberatung zur Vermeidungvon Mangel- und Fehlernährung und zur Vermeidung oder Abbau von Übergewicht.
- Stressbewältigungs- und Entspannungsprogramme. Die Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken.
Zahlt der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer einen Zuschuss bis zur Höhe von 500 EUR pro Jahr, so wird dieser grundsätzlich anerkannt, solange die sachgerechte Verwendung nachgewiesen werden kann.
Mehr Produktivität >> mehr Leistung >> weniger Fehlzeiten >> weniger Kosten!